Rücknahmepflichten Altölverordnung
Information zu Rücknahmepflichten nach Altölverordnung
Gemäß Altölverordnung sind wir verpflichtet, bei der Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen sowie Ölfiltern gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle sowie grundsätzlich Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung kostenlos zurückzunehmen.
Sie können uns daher die entsprechenden gebrauchten Öle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle an uns zur kostenlosen fachgerechten Entsorgung als Gefahrgut übersenden. Die Rücksendeadresse entnehmen Sie bitte unserem Impressum.
Gemäß Altölverordnung sind wir verpflichtet, bei der Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen sowie Ölfiltern gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle sowie grundsätzlich Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle zur ordnungsgemäßen Entsorgung kostenlos zurückzunehmen.
Sie können uns daher die entsprechenden gebrauchten Öle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle an uns zur kostenlosen fachgerechten Entsorgung als Gefahrgut übersenden. Die Rücksendeadresse entnehmen Sie bitte unserem Impressum.